Warum „Stadt ist kein Eigentümer“ kein Argument ist

Stimmt. Das Gelände des Alten Güterbahnhofes gehört nicht der Stadt Duisburg. Mit dieser fadenscheinigen Argumentation macht OB Sören Link es sich leicht.

DENN: Die Planungshoheit liegt bei der Stadt Duisburg.

Wozu gibt es den Flächennutzungsplan, der festlegt, was die Stadt mit Grundstücken auf ihrem Stadtgebiet vorhat? Werden dort Unterschiede gemacht, ob die Fläche der Stadt oder einem privaten Eigentümer gehört? Nein!

Diese und alle darauf aufbauenden Planungen werden nach breiter öffentlicher Beteiligung politisch vom Rat der Stadt Duisburg beschlossen. Im Fall des DOC wurde über die Köpfe der Duisburger hinweg im Vorhinein entschieden.

Solide Stadtentwicklung braucht Zeit und keine voreiligen Ratsbeschlüsse.

 

Wenn auch Sie gegen den Bau eines Outletcenters auf der Fläche des Alten Güterbahnhofes sind, stimmen Sie am 24. September mit „JA“. Mit „JA“ stimmen Sie der Aufhebung des Ratsbeschlusses zur Realisierung des DOC zu.

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